Göttinger GRÜNE fordern Stopp des Meldegesetzes

„Das neue Meldegesetz ist mit dem Datenschutz nicht zu vereinbaren und wir werden alles dafür tun, damit es in Göttingens Meldebehörden keine Wirkung entfaltet“, erklärt Rolf Becker, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Göttinger Stadtrat. „Lieber wäre uns allerdings, die neuen Regelungen werden gar nicht erst Gesetz, weil sie im Bundesrat scheitern.“ Damit bezieht die Fraktion der GRÜNEN im Stadtrat eindeutig Stellung gegen den systematischen Verkauf der von Meldeämtern gesammelten persönlichen Daten, wie Name, Adresse, Adressänderungen, Geburtsdatum, Todesfälle usw., an kommerzielle Adresshändler. „Einen solchen Handel werden wir im Göttinger Rathaus unterbinden, soweit es in unserer Macht steht.“

10.07.12 –

Pressemitteilung

Göttinger GRÜNE fordern Stopp des Meldegesetzes

 Kein Datenhandel in Göttingens Meldebehörden

„Das neue Meldegesetz ist mit dem Datenschutz nicht zu vereinbaren und wir werden alles dafür tun, damit es in Göttingens Meldebehörden keine Wirkung entfaltet“, erklärt Rolf Becker, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Göttinger Stadtrat. „Lieber wäre uns allerdings, die neuen Regelungen werden gar nicht erst Gesetz, weil sie im Bundesrat scheitern.“ Damit bezieht die Fraktion der GRÜNEN im Stadtrat eindeutig Stellung gegen den systematischen Verkauf der von Meldeämtern gesammelten persönlichen Daten, wie Name, Adresse, Adressänderungen, Geburtsdatum, Todesfälle usw., an kommerzielle Adresshändler. „Einen solchen Handel werden wir im Göttinger Rathaus unterbinden, soweit es in unserer Macht steht.“

Das neue Meldegesetz, das von Ilse Aigner (Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) eingebracht und mit Regierungsmehrheit beschlossen wurde, ist datenschutzrechtlich eine Katastrophe. Es öffnet dem Missbrauch persönlicher Daten durch Banken, Krankenkassen und Versicherungen Tür und Tor und beschert – sofern es vom Bundesrat nicht gestoppt wird – ausgewählten Personenkreisen zudem eine Flutwelle persönlich adressierter Werbung. Haben die Meldeämter die Daten an Adresshändler verkauft, können diese die Daten an Dritte weiter verkaufen. „Dummerweise bemerkt man diesen gesetzlich tolerierten Datenmissbrauch erst, wenn tatsächlich der Briefkasten überquillt“, erläutert Becker. „Dann ist es aber zu spät, weil man Widerspruch nur einlegen kann bevor die Daten verkauft sind.“ Wer seine Daten aber einmal einer Werbefirma oder einem Adresshändler zur Verfügung gestellt hat, auch auf anderem Wege, z.B. bei einem Preisausschreiben oder einer Katalogbestellung, kann dann nicht mehr verhindern, dass die Daten weiterverkauft und von öffentlichen Meldeämtern bis zu seinem Tod aktualisiert werden.

„Wenn die Bundesregierung noch einen Beweis liefern wollte, dass sie ihre Politik in viel zu starkem Maße an den Profitinteressen einflussreicher Lobbygruppen orientiert, dann ist ihr dies mit diesem Gesetz auf eindrucksvolle Weise gelungen“, so Becker. „Die Debatte, wer die problematischen Änderungen wann in das Gesetz hineingeschrieben und wer was wann gewusst hat, ist mehr als peinlich. Wichtiger ist aber, dass dieses Gesetz im Bundesrat zu Fall gebracht wird, bevor es in den Meldeämtern der Kommunen Schaden anrichten kann.“

 

Kontakt:

Rolf Becker, Fraktionsvorsitzender, Tel.: 0551-4886023, Mobil: 0176-22334501

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