
11.02.15 –
Wenige Tage um Weihnachten gab es in Niedersachsen eine kurzzeitige Lücke bei der allgemeinen Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland. Daraufhin wurde im Landkreis Göttingen in vielen Bereichen Dauergrünland umgepflügt.
Der GRÜNE Kreistagsabgeordnete Volkmar Kießling fragt: „Verfolgen Landwirte regelmäßig und fleißig das Tun der Landesregierung? Und wussten sie deshalb, jetzt kann ich lästiges Dauergrünland umpflügen? Oder gab es etwa eine Informationsquelle aus landwirtschaftlichen Interessenverbänden, die gezielt darauf hingewiesen hat: Jetzt ist es so weit, die störenden Naturschutzflächen können endlich beseitigt werden. Ich glaube das Letztere und bedauere, dass mancher Landwirt darauf hereingefallen ist.“
Der angerichtete Schaden ist groß. 50-60 Jahre kann es dauern, bis die Standorte sich von diesem Eingriff wieder erholt haben.
Einige Landwirte mögen wohl so begeistert von der Möglichkeit des Grünlandumbruchs gewesen sein, dass abgeschlossene Naturschutzverträge missachtet wurden und spezielle Verbote des Grünlandumbruchs in Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten nicht beachtet wurden. Die GRÜNE Kreistagsfraktion wird sehr genau verfolgen, wie der Landkreis als Ordnungsbehörde diese Verstöße gegen geltendes Recht verfolgt und wie gebrochene Naturschutzverträge behandelt werden.
Für Rückfragen:
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Martin Worbes, Tel.: 0551 / 7909480
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