Stadtwerke: Klärung der Optionen der Ziehung der Change of Control Klausel - Beauftragung eines Gutachtens

Die Beschlussfassung über neue Eigentumsstrukturen der Stadtwerke darf nicht ohne fachliches Gutachten erfolgen.  

08.07.14 –

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, von einem energiewirtschaftlichen/energierechtlichen Gutachter oder durch vergleichbar qualifizierte unabhängige Aussagen folgende Fragen bewerten zu lassen:

Für den Fall, dass die Stadt Göttingen die Anteile der EAM GmbH & Co. KG an den Stadtwerken Göttingen (48,9 % der Stadtwerkeaktien) kauft:

  • Ist ein derartiger Kauf für die Stadt Göttingen wirtschaftlich darstellbar und strategisch sinnvoll? Würde ein solcher Schritt dazu beitragen, dass die Stadt Göttingen Vermögen bilden könnte? Wie ist auf längere Frist die wirtschaftliche Situation der Stadtwerke Göttingen zu beurteilen?
  • Welche Konsequenzen hätte ein solcher Kauf hinsichtlich der Geldflüsse im Haushalt der Stadt Göttingen und ihrer Gesellschaften – speziell der GöSF (die an der EAM beteiligt ist) und des steuerlichen Querverbundes mit der GöVB?

Sollte der Kauf der EAM-Anteile durch die Stadt Göttingen sinnvoll sein, könnte sie diese in einem zweiten Schritt weiterveräußern an:

  • Umliegende Gemeinden (z.B. Adelebsen, Dransfeld, Friedland, Gleichen, Rosdorf) oder Land-kreise,
  • Andere Unternehmen (z.B. Stadt- und Gemeindewerke der Region, EAM GmbH & Co. KG, Gelsenwasser AG u.a.),
  • Eine Bürgerbeteiligungsgesellschaft.

Dazu sind folgende Fragen zu klären:

  • Welche strategischen Vor- und Nachteile haben die drei Varianten?
  • Welche juristischen, insbesondere steuerrechtlichen, und wirtschaftlichen Auswirkungen haben die drei möglichen Varianten respektive Kombinationen dieser drei Varianten?
  • Gibt es mit Blick auf den energiepolitischen/gesetzlichen Rahmen einen zu bevorzugenden Zeitpunkt für die Ziehung (kurz-, mittel-, langfristig)?

Die Ergebnisse des Gutachtens sind vor der Entscheidungsfindung öffentlich zu diskutieren.

Begründung:

Mit diesem Antrag möchten wir eine sachliche Grundlage schaffen, auf der eine Entscheidung über den Umgang mit der Möglichkeit der Ziehung der Change of Control Klausel durch die Stadt Göttingen ermöglicht wird. Da die Change of Control Klausel zeitlich nicht befristet ist, können die Fragen in aller Ruhe geklärt werden. Da diese Entscheidung für die Stadt, aber auch für die regionale Energiewende insgesamt, von sehr weitreichender Bedeutung ist, sollen alle Aspekte intensiv von einem Fachgutachter ausgeleuchtet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Göttingen legt großen Wert auf eine öffentliche Diskussion der Ergebnisse des Gutachtens, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

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